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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2023 - L 21 U 40/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,34299
LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2023 - L 21 U 40/22 (https://dejure.org/2023,34299)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.07.2023 - L 21 U 40/22 (https://dejure.org/2023,34299)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juli 2023 - L 21 U 40/22 (https://dejure.org/2023,34299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 65d S 1 SGG, § 65a Abs 3 SGG, § 65a Abs 6 S 1 SGG, § 151 Abs 1 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Fristversäumnis - Pflicht zur elektronischen Einreichung - Formunwirksamkeit - keine Hinweispflicht des Gerichts - professioneller Einreicher - Rechtslage ab dem 1.1.2022 - Abgrenzung: explizite Hinweispflicht ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 65d SGG
    Pflicht zur elektronischen Einreichung - Formularwirksamkeit - keine Hinweispflicht des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 65d SGG
    Pflicht zur elektronischen Einreichung - Formularwirksamkeit - keine Hinweispflicht des Gerichts

  • rechtsportal.de

    § 65d SGG
    Pflicht zur elektronischen Einreichung - Formularwirksamkeit - keine Hinweispflicht des Gerichts

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22

    Begründung der Berufung innerhalb der Frist durch Übermittlung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2023 - L 21 U 40/22
    Die Nutzungspflicht nach § 65d SGG ist jedoch eine allgemeine Rechtspflicht, die den betroffenen so genannten professionellen Einreichern auch ohne gerichtlichen Hinweis bekannt sein muss (vgl. Bundesgerichtshof, Beschl. v. 26.01.2023 - V ZB 11/22, juris Rn. 17 zu der Pflicht, nach - insoweit § 65d SGG gleichlautenden - § 130d ZPO die technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung unverzüglich glaubhaft zu machen; Kammergericht, Urt. v. 14.03.2023 - 7 U 74/22, juris Rn. 32).
  • KG, 14.03.2023 - 7 U 74/22

    Zivilprozess: Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2023 - L 21 U 40/22
    Die Nutzungspflicht nach § 65d SGG ist jedoch eine allgemeine Rechtspflicht, die den betroffenen so genannten professionellen Einreichern auch ohne gerichtlichen Hinweis bekannt sein muss (vgl. Bundesgerichtshof, Beschl. v. 26.01.2023 - V ZB 11/22, juris Rn. 17 zu der Pflicht, nach - insoweit § 65d SGG gleichlautenden - § 130d ZPO die technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung unverzüglich glaubhaft zu machen; Kammergericht, Urt. v. 14.03.2023 - 7 U 74/22, juris Rn. 32).
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